Spenden und Zustiftungen

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Spenden

Die Andreas-Böhme-Stiftung ist eine vom Finanzamt Osterholz-Scharmbeck anerkannte gemeinnützige Stiftung und daher berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.

Spenden an eine gemeinnützige Organisation können Sie bis zu einem Anteil von 20 % Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen.

Ihre Spende wird nicht dem Stiftungskapital zugefügt, sondern zu 100 % für den Stiftungszweck verwendet.

Das bedeutet, noch mehr Eltern in der Gemeinde Worpswede, die ihr minderjähriges behindertes bzw. beeinträchtigtes Kind im häuslichen Umfeld betreuen, können von dieser Einrichtung profitieren, bzw. Zuwendungen erhalten. Dieses gilt auch für Projekte, die dem Wohl von minderjährigen geistig- und/oder körperbehinderten Kindern dienen.

Auch diese Stiftung ist in der anhaltenden Niedrigzinsphase zunehmend auf Spenden angewiesen.

Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie uns sehr bei unserer Arbeit.

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Zustiftung

Im Gegensatz zu einer Spende wird eine Zustiftung dem Stiftungskapital zugefügt und sicher angelegt.

Die Erträge aus diesem Stiftungskapital erhöhen sich durch Ihre Zustiftung und fließen jährlich. Damit wird die Andreas-Böhme-Stiftung dauerhaft gefördert.

Die erhöhten Erträge ermöglichen es der Stiftung, ihren Zweck anhaltend zu erfüllen.

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Spenden nnen Sie auf folgendes Konto:

Volksbank Worpswede eG, Hembergstrasse 24, 27726 Worpswede

Kontoinhaber: Andreas-Böhme-Stiftung, Im Wrockmoor 13, 27726 Worpswede

IBAN: DE17 2916 6568 0003 3510 00

BIC: GENODEF1WOP

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Die Andreas-Böhme-Stiftung sagt „Danke“.